Die Mietpreisbremse:
Alles, was du wissen musst.
Das Thema Mietpreisbremse ist komplex, aber für dich als Mieter extrem wertvoll. Seit ihrer Einführung im Jahr 2015 wurde die Regelung mehrfach verschärft, um Mieter besser zu schützen. Hier erfährst du im Detail, wie das Gesetz funktioniert und wie du davon profitierst.
Was ist die ortsübliche
Vergleichsmiete?
Die Basis für jede Berechnung ist der örtliche Mietspiegel. Er gibt an, wie viel für vergleichbare Wohnungen (Größe, Lage, Ausstattung, Baujahr) in deiner Gemeinde durchschnittlich gezahlt wird.
Die Mietpreisbremse besagt: Bei einer Neuvermietung darf die Miete maximal 10% über diesem Wert liegen.
Wann die Mietpreisbremse für dich gilt:
- Angespannter Wohnungsmarkt: Deine Wohnung liegt in einem Gebiet, das von der jeweiligen Landesregierung als „angespannt“ definiert wurde (betrifft fast alle deutschen Großstädte).
- Vertragszeitpunkt: Der Mietvertrag wurde unterzeichnet, nachdem die Mietpreisbremse in deiner Stadt in Kraft getreten ist.
- Privater Wohnraum: Es handelt sich nicht um ein Wohnheim oder eine vorübergehende Vermietung.
Ausnahmen und Fallstricke
- Neubau: Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sind befreit.
- Umfassende Sanierung: Wenn der Vermieter ca. ein Drittel des Wertes eines Neubaus in die Sanierung investiert hat, kann die erste Vermietung danach von der Bremse befreit sein.
- Vormiete: War die Miete des vorherigen Mieters bereits legal höher als die Mietpreisbremse, darf der Vermieter diesen Betrag oft beibehalten. Aber: Er muss dich darüber unaufgefordert informieren!
Vermieter versuchen oft, die Mietpreisbremse durch Ausnahmen zu umgehen. Wir prüfen für dich, ob diese Ausnahmen rechtlich haltbar sind.
Die „Rüge“: Der Schlüssel zu deinem Geld
Um von der Mietpreisbremse zu profitieren, musst du den Verstoß beim Vermieter „rügen“. Das bedeutet, du musst ihn förmlich darauf hinweisen, dass die Miete zu hoch ist. Seit der Gesetzesänderung 2020 gilt: Wer innerhalb der ersten 30 Monate nach Mietbeginn rügt, kann die zu viel gezahlte Miete rückwirkend ab Mietbeginn zurückfordern.
Wir übernehmen diese qualifizierte Rüge für dich. Wir berechnen den exakten Betrag und setzen die Fristen, damit kein Cent verloren geht.
Checkliste für deine Unterlagen
Um deinen Fall optimal zu prüfen, benötigen wir später folgende Dokumente:
- Deinen aktuellen Mietvertrag (inkl. aller Nachträge).
- Das Übergabeprotokoll (falls vorhanden).
- Informationen über eventuelle Modernisierungen durch den Vermieter.