Mietpreisbremse

Rechte & Fakten
zur Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse:
Alles, was du wissen musst.

Das Thema Mietpreisbremse ist komplex, aber für dich als Mieter extrem wertvoll. Seit ihrer Einführung im Jahr 2015 wurde die Regelung mehrfach verschärft, um Mieter besser zu schützen. Hier erfährst du im Detail, wie das Gesetz funktioniert und wie du davon profitierst.

Was ist die ortsübliche
Vergleichsmiete?

Die Basis für jede Berechnung ist der örtliche Mietspiegel. Er gibt an, wie viel für vergleichbare Wohnungen (Größe, Lage, Ausstattung, Baujahr) in deiner Gemeinde durchschnittlich gezahlt wird.

Die Mietpreisbremse besagt: Bei einer Neuvermietung darf die Miete maximal 10% über diesem Wert liegen.

Wann die Mietpreisbremse für dich gilt:

  • Angespannter Wohnungsmarkt: Deine Wohnung liegt in einem Gebiet, das von der jeweiligen Landes­regierung als „angespannt“ definiert wurde (betrifft fast alle deutschen Groß­städte).
  • Vertragszeitpunkt: Der Miet­ver­trag wurde unter­zeichnet, nachdem die Miet­preis­bremse in deiner Stadt in Kraft getreten ist.
  • Privater Wohnraum: Es handelt sich nicht um ein Wohn­heim oder eine vor­über­gehende Ver­mietung.

Ausnahmen und Fallstricke

  • Neubau: Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erst­mals genutzt und ver­mietet wurden, sind be­freit.
  • Umfassende Sanierung: Wenn der Ver­mieter ca. ein Drittel des Wertes eines Neu­baus in die Sanierung investiert hat, kann die erste Ver­mietung danach von der Bremse be­freit sein.
  • Vormiete: War die Miete des vor­herigen Mieters bereits legal höher als die Miet­preis­bremse, darf der Ver­mieter diesen Betrag oft bei­be­halten. Aber: Er muss dich darüber un­auf­gefordert informieren!

Vermieter versuchen oft, die Mietpreisbremse durch Ausnahmen zu umgehen. Wir prüfen für dich, ob diese Ausnahmen rechtlich haltbar sind.

Die „Rüge“: Der Schlüssel zu deinem Geld

Um von der Miet­preis­bremse zu profitieren, musst du den Ver­stoß beim Ver­mieter „rügen“. Das bedeutet, du musst ihn förmlich darauf hin­weisen, dass die Miete zu hoch ist. Seit der Gesetzes­änderung 2020 gilt: Wer inner­halb der ersten 30 Monate nach Miet­beginn rügt, kann die zu viel ge­zahlte Miete rück­wirkend ab Miet­beginn zurück­fordern.

Wir übernehmen diese qualifizierte Rüge für dich. Wir berechnen den exakten Betrag und setzen die Fristen, damit kein Cent verloren geht.

Checkliste für deine Unterlagen

Um deinen Fall optimal zu prüfen, benötigen wir später folgende Dokumente:

  1. Deinen aktuellen Miet­ver­trag (inkl. aller Nach­träge).
  2. Das Über­gabe­protokoll (falls vor­handen).
  3. Informationen über eventuelle Modern­isierungen durch den Ver­mieter.